Seit dem 01. Juli 2015 erhebt die Stadt Bonn eine sogenannte Beherbergungsteuer in Höhe von 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt auf der Internet - Seite der Stadt Bonn unter dem folgenden Link: Infos zur Beherbergungssteuer
Hier finden Sie auch Formulare für beruflich begründete Übernachtungen, die Sie gerne schon ausfüllen können und mit zum Check-In bringen. Gerne übernehmen wir dies aber auch für Sie.