Seit dem 01. Juli 2024 erhebt die Stadt Bonn eine sogenannte Beherbergungsteuer in Höhe von 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Ab dem 01. Januar 2023 erhöht die Stadt Bonn leider die Beherbergungssteuer auf 6 % und erweitert den Erhebungsbereich dann auf alle Übernachtungen privat sowie dienstlich.