Beherbergungs­steuer


Seit dem 01. Juli 2024 erhebt die Stadt Bonn eine sogenannte Beherbergungsteuer in Höhe von 5 % auf den Brutto-Über­nach­tungs­preis auf alle privaten Über­nach­tun­gen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die ins­be­son­de­re mit der Berufs- und Gewerbe­aus­übung, einer freiberuflichen, schulischen oder sons­tigen zu Ausbildungs­zwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Ab dem 01. Januar 2023 erhöht die Stadt Bonn leider die Beherbergungssteuer auf 6 % und erweitert den Erhebungsbereich dann auf alle Übernachtungen privat sowie dienstlich.